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Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern
- Abbildung der geänderten Rechtsprechung: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
- EuGH-Rechtsprechung übernommen: Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung
- Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
- Vermittlung von Mobilfunkverträgen: Klärung zur Frage des Gerätebonus
- Aktualisierte Liste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
- EU-Kommission: Neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen
- Gastronomie: Entgeltaufteilung nach der "Food-and-Paper"-Methode zulässig
- Abzug von Schuldzinsen: Auswirkungen von Über- oder Unterentnahmen eines Rechtsvorgängers
- Arbeitslohn von Dritten: Wie hoch darf ein Trinkgeld sein?
- Vermögensverwaltung ja oder nein: Teilweise Kürzung der Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs
Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g Umsatzsteuergesetz herausgegeben. Dieser Paragraph wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und regelt die Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern. Danach sind Letztere seit dem 01.01.2024 verpflichtet, Aufzeichnungen zu grenzüberschreitenden Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalendervierteljahr erbrachten Zahlungsdienste zu führen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dies gilt für alle Zahlungsdienstleister, deren Herkunfts- oder Aufnahmemitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist.
Die Informationen werden dann an die europäische Datenbank CESOP (Central Electronic System of Payment Information) übermittelt, dort zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen. Ziel ist es, möglichen Umsatzsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen aufzudecken.
In dem aktuellen BMF-Schreiben werden die Voraussetzungen der Verpflichtungen (Aufzeichnungs-, Mitteilungs-, Berichtigungs-, und Aufbewahrungspflicht) erläutert. Zudem werden die Begriffe "Zahlungsdienste", "Zahlung", "grenzüberschreitende Zahlungen" und "Zahlungsdienstleister" erklärt. Insbesondere geht das Schreiben darauf ein, wie die Anzahl der grenzüberschreitenden Zahlungen zu berechnen ist. Anschließend gibt es Hinweise zum Verfahren zur Übermittlung der Aufzeichnungen und erläutert, welche Informationen zu übermitteln sind. Schlussendlich weist es noch darauf hin, welche Sanktionen drohen, wenn Zahlungsdienstleister den besonderen Pflichten nicht nachkommen.
| Information für: | Unternehmer |
| zum Thema: | Umsatzsteuer |