Inhalt
Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern
- Abbildung der geänderten Rechtsprechung: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
- EuGH-Rechtsprechung übernommen: Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung
- Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
- Vermittlung von Mobilfunkverträgen: Klärung zur Frage des Gerätebonus
- Aktualisierte Liste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
- EU-Kommission: Neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen
- Gastronomie: Entgeltaufteilung nach der "Food-and-Paper"-Methode zulässig
- Abzug von Schuldzinsen: Auswirkungen von Über- oder Unterentnahmen eines Rechtsvorgängers
- Arbeitslohn von Dritten: Wie hoch darf ein Trinkgeld sein?
- Vermögensverwaltung ja oder nein: Teilweise Kürzung der Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs
Aktualisierte Liste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 02.01.2024 ein Schreiben zu den steuerfreien Umsätzen für die Luftfahrt veröffentlicht. Zahlreiche deutsche Firmen sind am internationalen Luftverkehr beteiligt. Lieferungen, Instandsetzungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen, sind umsatzsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer keine oder nur geringe steuerfreie, auf das Inland beschränkte Beförderungen anbietet. Dies bezieht sich auch auf den Transport kranker und verletzter Personen mit hierfür besonders eingerichteten Transportmitteln.
Das BMF hat zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs und zur Sicherheit aller Beteiligten eine Liste der Unternehmer bekanntgegeben, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend derartige Beförderungen vornehmen. In diese Liste wurden neun im Inland ansässige Unternehmen neu aufgenommen. Des Weiteren wurde eine Adressänderung berücksichtigt sowie eine Änderung des Firmennamens. Vier Firmen wurden von der Liste gestrichen. Die Liste wird jährlich aktualisiert.
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| zum Thema: | Umsatzsteuer |