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- Abbildung der geänderten Rechtsprechung: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
- EuGH-Rechtsprechung übernommen: Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung
- Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
- Vermittlung von Mobilfunkverträgen: Klärung zur Frage des Gerätebonus
- Aktualisierte Liste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
- EU-Kommission: Neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen
- Gastronomie: Entgeltaufteilung nach der "Food-and-Paper"-Methode zulässig
- Abzug von Schuldzinsen: Auswirkungen von Über- oder Unterentnahmen eines Rechtsvorgängers
- Arbeitslohn von Dritten: Wie hoch darf ein Trinkgeld sein?
- Vermögensverwaltung ja oder nein: Teilweise Kürzung der Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs
EU-Kommission: Neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen
Am 01.01.2024 sind neue Transparenzvorschriften in Kraft getreten, die darauf abzielen, Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des elektronischen Handels, effektiver zu bekämpfen. Durch die Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs sollen die Steuereinnahmen geschützt und somit die Finanzierung öffentlicher Dienste sichergestellt werden. Darauf macht die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Der Schwerpunkt der Vorschriften liegt auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Das neue System nutzt die Schlüsselrolle von Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten und Postgirodiensten, über die zusammen mehr als 90 % der Zahlungen für Onlinekäufe in der EU erfolgen.
Seit dem 01.01.2024 müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen und ab dem 01.04.2024 Informationen über Empfänger, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten, an die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten übermitteln. Diese Daten werden in einer von der EU-Kommission entwickelten europäischen Datenbank (CESOP) zentral erfasst, gespeichert, mit anderen Daten abgeglichen und anschließend den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Letzteres erfolgt über Eurofisc, ein im Jahr 2010 ins Leben gerufenes EU-Netzwerk aus Experten im Bereich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.
Eurofisc-Verbindungsbeamte können auf Basis der Informationen aus CESOP Maßnahmen wie Auskunftsverlangen, Prüfungen oder die Löschung von Mehrwertsteuernummern einleiten. Ähnliche Vorkehrungen bestehen bereits in einigen Mitgliedstaaten und haben bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Handel deutliche Wirkung gezeigt.
Hinweis: Die neuen Vorschriften gelten als wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und sollen dazu beitragen, das Steuersystem in der EU gerechter und effizienter zu gestalten.
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