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Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Mehrwertsteuerbefreiung und Zollpflichten: Neues Urteil zum Reimport von Waren
- Europäische Rechtsprechung zu Subventionen: Verlustzuschüsse im Nahverkehr bleiben steuerfrei
- Umsatzsteuer und Tooling im EU-Recht: Steuerfragen rund ums Spezialwerkzeug auf dem Prüfstand
- Ärztlicher Notfalldienst: Auch die vertretungsweise Übernahme ist umsatzsteuerfrei
- Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften auf dem Prüfstand
- Leasingrecht: Keine Umsatzsteuer auf Schadenersatz nach Kündigung
- Umsetzung der Gesetzgebung: Wichtige umsatzsteuerliche Neuerungen
- Voraussetzungen konkretisiert: Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
- Steuern und Energie: Brennholz-Einstufung von Holzhackschnitzeln
- Rücklagen bei Reinvestitionen: Gewinnzuschlag von 6 % ist verfassungsgemäß
- Pflichten eines Gesellschafters: Haftung für Steuerschulden des Unternehmens
- Komfortzimmer: Gewerbesteuerbefreiung für Wahlleistungen im Krankenhaus
- Steuerpolitik für die Gastronomie: Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung soll Branche stabilisieren
Steuerpolitik für die Gastronomie: Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung soll Branche stabilisieren
Wie kann die Gastronomiebranche nach der Pandemie nachhaltig gestärkt werden? Die Bundesregierung plant, die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % zu senken. Zum 01.01.2026 soll der ermäßigte Steuersatz eingeführt werden, um sowohl die Branche zu unterstützen als auch Verbraucher finanziell zu entlasten. Die Maßnahme baut auf der zuvor temporären Absenkung während der Corona-Pandemie auf, die mehrfach verlängert wurde. Getränke bleiben von der Umsatzsteuersenkung ausgenommen und werden weiterhin mit 19 % besteuert.
Laut Bundestagsdrucksache 21/687 bleibt die wirtschaftliche Lage der Gastronomie angespannt. Trotz eines Übernachtungsrekords in 2024 im Tourismussektor verzeichnet die Branche inflationsbereinigt Umsatzrückgänge. Während Großstädte teils das Vor-Corona-Niveau erreichen, verzeichnen viele Regionen weiterhin Einbußen. Die Bundesregierung plant keine generelle Umsatzsteuerreform, sondern ausschließlich die dauerhafte Senkung des Steuersatzes auf Speisen.
Aus finanzpolitischer Sicht rechnet die Bundesregierung mit Mindereinnahmen von rund 14,5 Mrd. EUR im Zeitraum von 2026 bis 2029. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist diese Entlastung für die Gastronomiebranche eine bedeutende finanzielle Entscheidung, deren Auswirkungen auch die Haushalte der Länder und Kommunen betreffen werden. Die Bundesregierung betont, dass es in der unternehmerischen Verantwortung liegt, ob die Entlastung für niedrigere Preise für Gastronomiedienstleistungen, höhere Margen oder Investitionen genutzt wird.
Hinweis: Einen grundlegenden Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung strebt die Bundesregierung derzeit nicht an. Die geplante Maßnahme erfordert die Zustimmung des Bundesrats und wird im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratungen mit Ländern und Kommunen abgestimmt. Insgesamt soll die Maßnahme einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung und Stabilität der Gastronomiebranche setzen.
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zum Thema: | Umsatzsteuer |