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Aktuelles
Informationen für Unternehmer
- Steuerfrei trotz Umweg: Wenn innergemeinschaftliche Lieferungen plötzlich in ein Drittland gehen
- Verrechnungspreise unter der Lupe: Mehr Klarheit bei Ausgleichszahlungen
- Frage der Entstehung einer Steuerschuld: Fehlerhafte Umsatzsteuer auf Rechnungen an Endverbraucher
- Äußerer Betriebsvergleich: BFH stellt amtliche Richtsätze der Finanzverwaltung als Schätzungsgrundlage in Frage
- Vorlagepflicht bei Außenprüfungen: Finanzamt darf E-Mails mit steuerlichem Bezug en bloc anfordern
- Aktualisierte Vordrucke: Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Ausstellung von Rechnungen: Mehrsprachige Angaben erlaubt
- IOSS vs. Special Arrangement: Doppelbesteuerungsfalle bei Warensendungen aus Drittland
- Im Nachgang zur Pandemie: Gewerbesteuer auf den Gewinn aus einem Testzentrum
- Hinweise von der Oberfinanzdirektion: So funktioniert die Vorsteuerberichtigung
- Versicherungsschutz für Selbständige: Diese Versicherungsbeiträge lassen sich als Betriebsausgaben absetzen
- NACE Revision 2.1: Neue Codes zur Klassifikation der Wirtschaftszweige
- Gewerbesteuer: Einnahmen der Gemeinden steigen moderat an
- Statistisches Bundesamt: Beantragte Insolvenzen ziehen im Vergleich zum Vorjahr deutlich an
Versicherungsschutz für Selbständige: Diese Versicherungsbeiträge lassen sich als Betriebsausgaben absetzen
Das Finanzamt erkennt Versicherungsprämien von Selbständigen als Betriebsausgaben an, wenn die Versicherung ein betriebliches Risiko absichert. Voll absetzbar sind daher u.a. folgende betrieblich veranlasste Versicherungen:
- Betriebs- und Berufshaftpflicht
- Betriebsunterbrechungs- und Betriebsausfallversicherung
- Feuer- und Diebstahlversicherung für Betriebsgelände
- Forderungsausfallversicherung
- Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betriebliche Fahrzeuge
- Rechtsschutz
- Unfallversicherung
- Unternehmerversicherung in der Berufsgenossenschaft
- Vermögensschadenshaftpflicht
Sichern Selbständige hingegen ein privates Risiko ab (z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit, Unfall oder Tod), bleibt für die Versicherungsprämien nur ein beschränkter Sonderausgabenabzug.
Hinweis: Erfassen Versicherungen sowohl betriebliche als auch private Risiken (z.B. kombinierte Rechtsschutzversicherungen), ist nur der betrieblich veranlasste Anteil als Betriebsausgabe absetzbar. Sofern der Anteil nicht bereits auf der Rechnung der Versicherer gesondert aufgeschlüsselt ist, sollten Selbständige zum Abzug der anteiligen Versicherungsprämien eine Aufgliederung der Kosten verlangen.
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| zum Thema: | Einkommensteuer |