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Aktuelles
Informationen für alle
- Kinderbetreuungskosten: Steuerabzug darf Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzen
- Mehrjähriges Auslandsstudium des Kindes: Kindergeldanspruch erfordert überwiegenden Inlandsaufenthalt in den Ferien
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mieter müssen nicht Vertragspartner des Leistungserbringers sein
- Verhandlung per Videokonferenz: Gesamte Richterbank muss im Bild zu sehen sein
- Steuerberater als Berufsgeheimnisträger: Anordnung einer Außenprüfung ist trotz Anonymisierungsaufwand rechtmäßig
- Außergewöhnliche Belastungen: Können Prozesskosten steuerlich berücksichtigt werden?
- Fristsache: Schnell droht ein Verspätungszuschlag
- Besteuerungsanteil steigt: Zwei Drittel aller Rentenleistungen vom letzten Jahr einkommensteuerpflichtig
- Erbschaften und Schenkungen: Erfasste Vermögensübertragungen letztes Jahr rückläufig
- Nationaler Schuldenstand 2022: Pro-Kopf-Verschuldung höher als je zuvor
- Airbnb etc.: Steuerunehrliche Vermieter im Visier
- Pandora Papers: Künstliche Intelligenz soll Steuerexperten bei Datenauswertung helfen
- Datenübermittlung: Finanzamt berechnet irrtümlich Steuern auf Grundrentenzuschlag
- Besteuerung von Eheleuten: Splittingverfahren sorgt (noch) für Vorteile
- Steuerzahlergedenktag 2023: Verband kritisiert hohe Belastungsquote
Airbnb etc.: Steuerunehrliche Vermieter im Visier
Private Zimmervermietungen über Onlineportale wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com haben mittlerweile eine beachtliche Größenordnung erreicht, so dass sich auch die Finanzbehörden verstärkt für diese Geschäftsaktivitäten interessieren und Sammelauskunftsersuchen an Vermietungsplattformen richten, um an die Identitäten von Vermietern zu gelangen. Die Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hatte 2020 einen großen Coup gelandet und nach einem mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit erreicht, dass die Plattform Airbnb ihre Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken offenlegen musste. Damals waren dem Fiskus die Daten von 8.000 privaten Gastgebern aus Deutschland mit Vermietungsumsätzen von 137 Mio. US-Dollar mitgeteilt worden. 2021 und 2022 konnten durch die Datenauswertung bundesweit Mehrsteuern von rund 4 Mio. EUR festgesetzt werden.
Mit einem weiteren Ermittlungsersuchen hat die Steuerfahndung Hamburg nun nachgelegt, um an aktuellere Daten des Portals zu gelangen. In den neuen Datensätzen sind nun die Vermietungsumsätze von 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1 Mrd. EUR enthalten. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer übergeben, so dass die Finanzämter im gesamten Bundesgebiet mit der Auswertung beginnen können.
Hinweis: Private Vermieter können längst nicht mehr davon ausgehen, dass sie mit ihren Vermietungsaktivitäten auf Online-Plattformen verborgen vor den Finanzämtern agieren können. Wer seinen Wohnraum bisher steuerunehrlich vermietet hat, sollte schnellstmöglich für Transparenz sorgen. Um beim Fiskus reinen Tisch zu machen, empfiehlt es sich häufig, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzulegen. Hierzu sollte vorab unbedingt Rücksprache mit dem steuerlichen Berater gehalten werden.
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