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- Mehrjähriges Auslandsstudium des Kindes: Kindergeldanspruch erfordert überwiegenden Inlandsaufenthalt in den Ferien
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mieter müssen nicht Vertragspartner des Leistungserbringers sein
- Verhandlung per Videokonferenz: Gesamte Richterbank muss im Bild zu sehen sein
- Steuerberater als Berufsgeheimnisträger: Anordnung einer Außenprüfung ist trotz Anonymisierungsaufwand rechtmäßig
- Außergewöhnliche Belastungen: Können Prozesskosten steuerlich berücksichtigt werden?
- Fristsache: Schnell droht ein Verspätungszuschlag
- Besteuerungsanteil steigt: Zwei Drittel aller Rentenleistungen vom letzten Jahr einkommensteuerpflichtig
- Erbschaften und Schenkungen: Erfasste Vermögensübertragungen letztes Jahr rückläufig
- Nationaler Schuldenstand 2022: Pro-Kopf-Verschuldung höher als je zuvor
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- Pandora Papers: Künstliche Intelligenz soll Steuerexperten bei Datenauswertung helfen
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- Steuerzahlergedenktag 2023: Verband kritisiert hohe Belastungsquote
Steuerzahlergedenktag 2023: Verband kritisiert hohe Belastungsquote
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat errechnet, dass deutsche Steuerzahler in diesem Jahr bis zum 12.07.2023 um 5:12 Uhr allein für den Staatssäckel gearbeitet haben. Ihr bis dahin verdientes Einkommen haben sie rein rechnerisch komplett über Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Erst danach fließt ihr Einkommen für den Rest des Jahres 2023 in ihre eigene Tasche.
Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für 2023 für einen Arbeitnehmerhaushalt im Durchschnitt bei voraussichtlich 52,7 %, so dass von jedem verdienten Euro nur 0,473 EUR zur freien Verfügung des Steuerzahlers übrigbleiben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung der Steuerzahler damit um 0,3 Prozentpunkte gesunken. Als Ursache hierfür benennt der BdSt in erster Linie die reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme, eine sinkende Grunderwerbsteuer sowie die abgeschaffte EEG-Umlage. Belastend wirkt sich hingegen die historisch hohe Inflationsrate aus, die zu steigenden Verbraucherpreisen und damit zu höheren Mehrwertsteuerlasten führt. Auch die gestiegenen Beitragssätze im Bereich der Sozialversicherungen erhöhen die Abgabenlast.
Im Hinblick auf die hohe Belastungsquote fordert der BdSt, die kalte Progression im Einkommensteuerrecht nun vollständig abzubauen, indem nicht nur die Vorjahresinflation, sondern bereits die zu erwartende Inflation des laufenden Jahres im Einkommensteuertarif berücksichtigt wird. Weiter fordert der Verband, den für lebensnotwendige Güter geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatz auch auf Strom anzuwenden und den im EU-Vergleich hohen Stromsteuersatz in Deutschland zu reduzieren.
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| zum Thema: | Einkommensteuer |