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Aktuelles
Informationen für alle
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- Kein Verschulden an Fristversäumnis: Langwierige Anwaltssuche in komplexem Fall rechtfertigt eine Wiedereinsetzung
- Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten: Vorher ausgesprochener Verzicht auf mündliche Verhandlung bleibt wirksam
- Professionelle Pokerspieler: Auch Onlinepoker in der Variante "Pot Limit Omaha" kann zu gewerblichen Einkünften führen
- Maskenaffäre während Corona-Pandemie: BGH bestätigt Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung
- Außergewöhnliche Belastung: Steuerliche Berücksichtigung der eigenen Bestattungskosten
- Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling
- Nachzahlung ans Finanzamt: Wann könnten Säumniszuschläge reduziert werden?
- Neue Fristberechnung ab 2025: Steuerbescheide gelten erst am vierten Tag als bekannt gegeben
- Urlaubsbetreuung für Hund, Katze & Co.: Tierbetreuungskosten lassen sich mitunter steuerlich absetzen
- Überbrückung der Schulferien: Eltern können Kosten für Ferienbetreuung absetzen
- Verdacht auf Steuerbetrug: Finanzämter nehmen Influencer ins Visier
- Solidaritätszuschlag: Ab welcher Einkommensgrenze werden Steuerzahler zur Kasse gebeten?
- Steuerzahlergedenktag 2025: Steuerzahlerbund kritisiert hohe Abgabenlast von 52,9 %
- Staatsschulden: Pro-Kopf-Verschuldung steigt auf über 30.000 EUR
Steuerzahlergedenktag 2025: Steuerzahlerbund kritisiert hohe Abgabenlast von 52,9 %
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat errechnet, dass deutsche Steuerzahler in diesem Jahr bis zum 13.07.2025 um 00:49 Uhr allein für den Staatssäckel gearbeitet haben - bis dahin haben sie ihr Einkommen rein rechnerisch komplett über Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Erst danach fließt ihr Einkommen für 2025 in ihre eigene Tasche.
Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für 2025 für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt bei voraussichtlich 52,9 %, so dass von einem verdienten Euro nur 47,1 Cent zur freien Verfügung des Steuerzahlers übrig bleiben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung der Steuerzahler damit um rund 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Grund ist vor allem die Sozialversicherung, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte von 1,7 % auf jetzt 2,5 % angestiegen ist.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Hinzu kommt die Energiebesteuerung: Besonders spürbar sind die höheren Sätze für die CO2-Steuer auf Kraft- und Heizstoffe - der Preis für eine Tonne emittiertes CO2 ist um 22 % auf 55 EUR gestiegen. Nicht zu vergessen ist die Stromumlage für Netzentgelte, die sich mit nun 1,6 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt hat.
Im Hinblick auf die hohe Belastungsquote fordert der BdSt, die kalte Progression im Einkommensteuerrecht verlässlich und vollständig abzubauen, die Stromsteuer zu senken und die Entfernungspauschale von 0,38 EUR auf 0,45 EUR pro Kilometer zu erhöhen.
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