Inhalt
Aktuelles
Informationen für alle
- Doppelte Haushaltsführung: Auf Namen des Ehepartners angemietete Zweitwohnung ist nicht absetzbar
- Grundstückserwerb: Auch Geldausgleich für übernommene Ökokonten gehört zur Gegenleistung
- Kommunikation mit den Finanzgerichten: Klageschriftsatz muss gegenüber dem Finanzamt elektronisch eingereicht werden
- Versäumte Klagefrist: Zustellungsdefizite bei privaten Postdienstleistern rechtfertigen späteren Fristbeginn
- Keine Kumulation bei Ehrenämtern: Nicht jede Aufwandsentschädigung ist steuerfrei
- Private Rentenversicherung: Alles auf einmal oder lieber monatlich?
- Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird
- Vorweggenommene Erbfolge: Führt ein Nießbrauchsverzicht zu einer Steuerbefreiung?
- Schulden eines Dritten: Einfach so kann das Finanzamt den Arbeitslohn auch nicht pfänden
- Preisgeld oder Entgelt: Regeln für Berufsreiter
- Steuerstraftaten 2024: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.247 Fälle
- Bessere Bezahlung im Niedriglohnsektor: Mindestlohn und Minijobgrenze steigen im neuen Jahr erheblich
- Doppelte Haushaltsführung: Studierende mit eigenem Haushalt im Elternhaus können Kosten absetzen
- Unterhaltszahler aufgepasst: Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht mehr steuerlich anerkannt
- Prüfung von Steuererklärungen: Finanzämter setzen verstärkt auf künstliche Intelligenz
- Einsprüche häufig erfolgreich: Steuerbescheide sollten auf Herz und Nieren geprüft werden
Bessere Bezahlung im Niedriglohnsektor: Mindestlohn und Minijobgrenze steigen im neuen Jahr erheblich
Gute Nachrichten für Beschäftigte im unteren Lohnsektor: Der Mindestlohn ist zum 01.01.2026 von 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Zeitstunde angehoben worden - ein Plus von 8,42 %. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen. Zum 01.01.2027 wird der Mindestlohn schließlich weiter auf 14,60 EUR pro Stunde steigen, was eine Anhebung um weitere 5,04 % darstellt.
Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, ist die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber zu Jahresbeginn automatisch von 556 EUR auf 603 EUR pro Monat gestiegen; ab 2027 dürfen Minijobber dann 633 EUR pro Monat verdienen.
Hinweis: Minijobber dürfen in einzelnen Monaten des Jahres auch über den genannten Verdienstgrenzen liegen, sofern sie diese insgesamt für das Arbeitsjahr durchschnittlich einhalten.
Ein Minijob hat unter anderem steuerliche Vorteile, da nur 2 % pauschale Lohnsteuer fällig werden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Der Verdienst aus einem Minijob muss bei gewählter pauschaler Lohnversteuerung zudem nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Minijobber müssen zudem keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die Rentenversicherung müssen sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen; sie können sich allerdings von den Pflichtbeiträgen befreien lassen.
| Information für: | alle |
| zum Thema: | übrige Steuerarten |